Zusammenfassung des Urteils 11 09 46.1: Obergericht
Der Text handelt von einem Gerichtsverfahren zwischen C.F. und A.F. sowie B.F., das vor verschiedenen Gerichten verhandelt wurde. Nachdem die Parteien sich geeinigt haben, wurden die Verfahren eingestellt. A.F. und B.F. ziehen ihren Einspruch zurück und müssen die Gerichtskosten in Höhe von 403 CHF gemeinsam tragen. Es wurden keine weiteren Kosten festgelegt. Der Präsident der Chambre des recours des Tribunal cantonal hat das Urteil verkündet.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | 11 09 46.1 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | I. Kammer |
Datum: | 23.03.2010 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Art. 42 Abs. 2 und 46 Abs. 1 OR. Haushaltschaden: Aus der Anwendung eines einheitlichen Stundenansatzes für Haushaltarbeiten und Kinderbetreuung kann nicht abgeleitet werden, dass bei Haushalten ohne Kinderbetreuung ein reduzierter Stundenansatz anzuwenden sei. |
Schlagwörter : | Kinder; Stundenansatz; Kinderbetreuung; Haushaltarbeiten; Obergericht; Rechtsprechung; Stundenansatzes; Haushaltschadens; Haushalte; Haushaltschaden:; Haushalten; ======================================================================; Verkehrsunfall; Schweiz; Halter; Lenker; Lastwagens; Verletzungen; Schadenersatzansprüche; Garantiefonds; Erwägungen:; Vorinstanz; Obergerichts; Berechnung; Ermittlung; Zeitpunkt; Pensionierung; Zusammenhang |
Rechtsnorm: | Art. 76 SVG ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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